Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes werden per 1. Oktober 2026 die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. Ziel ist es, die höhere Berufsbildung besser zu positionieren und ihre Abschlüsse verständlicher und leichter einordbar zu machen.
Berufsabschlüsse HFP (eidg. Höhere Fachprüfung) erhalten den Titelzusatz «Professional Master». Abschlüsse HF (Höhere Fachschule) und BP (eidg. Berufsprüfung) erhalten den Titelzusatz «Professional Bachelor».
Mit dieser Revision wird für NaturheilpraktikerInnen per 1. Oktober 2026 der neue Titelzusatz «Professional Master» eingeführt.
Die bestehende geschützte Berufsbezeichnung «Naturheilpraktikerin/Naturheilpraktikerin mit eidg. Diplom» bleibt unverändert. Die neue Bezeichnung wird als Zusatz geführt und ersetzt keinen bestehenden Abschluss. Der Titelzusatz ist freiwillig und darf ausschliesslich zusammen mit dem geschützten Berufstitel verwendet werden.
Die offizielle Schreibweise lautet: Naturheilpraktikerin/Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in Fachrichtung TEN, Professional Master
Die Neuerung betrifft nicht nur künftige AbsolventInnen der Höheren Fachprüfung. Alle Inhabenden eines eidgenössischen Diploms als NaturheilpraktikerIn aller Fachrichtungen, als auch KomplementärtherapeutInnen mit eidg. Diplom dürfen den Titelzusatz ab Inkrafttreten führen. Das SBFI stellt jedoch keine neuen eidgenössischen Diplome aus.
Weiterführende Informationen sind auf der Website SBFI zu finden https://www.sbfi.admin.ch/de/faq-massnahmenpaket-hoeheren-berufsbildung-traegerschaften-und-hoehere-fachschulen
Auch der NVS Berufsverband informiert darüber: https://nvs.swiss/aktuelles/professional-master-kommt-neue-titelzusaetze-treten-am-1-oktober-2026-in-kraft

